LfA Investivkredit
Mit dem LfA Investivkredit werden nahezu alle Investitionen mittelständischer Unternehmen finanziert, die wirtschaftlich selbständig sind und ihren Sitz in Bayern haben.
Vermögens- und Ertragslage (Prosperitätsklausel)
Um den besonders zinsgünstigen Investivkredit zu erhalten, darf zum einen der Jahresgewinn Ihres Unternehmens bzw. Ihrer freiberuflichen Tätigkeit 170.000 EUR nicht überschreiten. Bei Gesellschaften erhöht sich diese Grenze für jeden weiteren tätigen Gesellschafter (der mit mindestens 15 % am Betrieb beteiligt sein muss) um 85.000 EUR, jedoch um nicht mehr als 170.000 EUR. Die maximale Gewinngrenze liegt also höchstens bei 340.000 EUR pro Jahr. Entscheidend hierbei ist der Gewinn vor Steuern.
Zur Ermittlung des Gewinns ist grundsätzlich der Jahresabschluss des vorletzten Geschäftsjahres (bezogen auf den Antragseingang bei der LfA) maßgebend. Zum anderen werden mit dem Investivkredit nur solche Vorhaben gefördert, bei denen die förderfähigen Investitionsaufwendungen mindestens 100 % der Summe aus Gewinn und verdienten Abschreibungen betragen (Cash-Flow-Klausel).
Förderfähige Vorhaben
Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand, der im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben steht. Dazu gehören
- Immobilienkosten wie Grunderwerb, Erschließungskosten
- Sanierung, Renovierung, Neu- oder Umbau, Anschaffungskosten, etwa für Maschinen und Einrichtungen, Hard- und Software (soweit in der Bilanz aktiviert)
- Kaufpreis (bei Erwerb von Betrieben) Sonstige Kosten und Gebühren, zum Beispieleinmalige Franchise-Gebühren (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig) Firmenwert, Patente und Lizenzen (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
- Nebenkosten (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
Risikoentlastung
Bei nicht ausreichender Absicherung sind für Investivkredit und Investivkredit 100 60-prozentige und für den Investivkredit 100Pro eine 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Im Rahmen der bayerischen Regionalförderung sind bei kleineren Darlehen (bis zu einem Gesamtobligo i. H. v. 250.000 EUR) 50-prozentige Haftungsfreistellungen möglich.
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt. » Finanzierungs- und Förderbeispiele
LfA Universalkredit
Der Universalkredit kann von Unternehmern und Freiberuflern in Anspruch genommen werden, deren Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR beträgt. Für den Universalkredit gelten Zinssätze im unteren marktüblichen Bereich.
Verwendungszweck
Finanziert werden Investitionen, wesentliche Aufstockungen des Warenlagers sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten (<12 Mt.).
Risikoentlastung
Für den Universalkredit ist eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Diese wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.
Der Antrag wird über die Hausbank an die » LfA gestellt.
LfA Bürgschaften
Die LfA Förderbank Bayern stellt Bürgschaften für klein und mittelständische Firmen zur Verfügung. Die Bürgschaft darf den Betrag von 5 Mio. € und die Haftung des Bürgen 80 % des Kreditbetrages nicht übersteigen.
Bürgschaften können nur übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Kreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Ablauf inner-halb der für den Kredit vereinbarten Zahlungstermine erwartet werden kann. Bürgschaften können nicht übernommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme der LfA gerechnet werden muss.
Verwendungszweck
Die Bürgschaften sollen der Schaffung oder Sicherung wettbewerbsfähiger selbständiger Existenzen im gewerblichen Mittelstand und in freien Berufen dienen.
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 2 % bis 3 %.
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt. » mehr
Bürgschaftsbank Bayern
Um eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau zuzuordnen und bankmäßige ausreichende Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
- Der Geschäftsinhaber/geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung. Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Vollexistenz
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) sind geordnet
Grundsätzlich können alle Kreditarten verbürgt werden, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Avalrahmen oder von öffentlicher Hand refinanzierte Programmkredite.
Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen: Existenzgründung, Neueinrichtung, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (auch innerhalb der Familie).
In Bayern gilt grundsätzlich das Hausbankprinzip, d.h. der Bürgschaftsantrag ist über die Hausbank zu stellen. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, da der Bürgschaftsantrag vor Vorhabensbeginn zu stellen ist.
Ihre Hausbank beurteilt Ihr Vorhaben positiv - allerdings fehlen (ausreichende) Sicherheiten.
Sie beantragen über Ihre Hausbank unsere Bürgschaft. Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben, das marktrelevante Umfeld sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse und holt i.d.R. eine Stellungnahme von der zuständigen Kammer bzw. Fachverband ein – bei positiver Entscheidung wird eine Bürgschaftsurkunde an Ihre Bank gesendet.
Ihre Bank setzt die in der Bürgschaftsurkunde vereinbarten Auflagen und Bedingungen vertraglich mit Ihnen um.
Für Kreditbeträge von 25 TEUR bis max. 150 TEUR kann sich der UnternehmerIn mit der "Bürgschaft ohne Bank (BoB)" direkt an die Bürgschaftsbank wenden. » mehr
LfA Konditionen
Die » Konditionen der LfA Förderbank Bayern über die Kredite Investivkredit und Universalkredit entnehmen Sie direkt auf der Internetseite der LfA Förderbank Bayern.
Service Nummer: 0800 / 21 24 24 0