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Startfinanzierung80 der L-Bank

Die L-Bank bietet ab 01.04.2011 die Startfinanzierung 80 in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an. Grundlage für die Startfinanzierung 80 ist der KfW-Gründerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinsen des KfW-Gründerkredits zusätzlich, und die Bürgschaftsbank verbürgt das Darlehen zu attraktiven Konditionen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 150.000 Euro.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:
-Gründung eines neuen Unternehmens
-Übernahme eines bestehenden Unternehmens
-tätige Beteiligung an einem Unternehmen

Existenzfestigungen bis 3 Jahre nach Gründung oder ÜbernahmeIm Rahmen der förderfähigen Vorhaben werden folgende Kosten finanziert:Investitionskosten

-Kosten für Erstausstattung oder Aufstockung des Warenlagers
-Betriebsmittelbedarf

Wie wird gefördert?

Die Startfinanzierung 80 besteht aus einem zinsverbilligten Darlehen in Kombination mit einer obligatorischen Bürgschaft in Höhe von 80 %.
Finanzierungsanteil
bis 100 % der förderfähigen Kosten: Investitionskosten, Warenlager, Betriebsmittelbedarf
Bruttodarlehenshöchstbetrag
100.000 Euro pro Unternehmen. Wird der Bruttodarlehenshöchstbetrag beim ersten Antrag nicht voll ausgeschöpft, kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Darlehen der Startfinanzierung 80 erhalten. Die Darlehen dürfen aber zusammengerechnet den Bruttodarlehenshöchstbetrag nicht überschreiten.
Wer übernimmt das Risiko?
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt bei allen Darlehen der Startfinanzierung 80 eine Bürgschaft in Höhe von 80 %.
Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens 200 Euro, fällig, sowie eine laufende Risikoprovision von 0,8 % p.a., diese aber bezogen auf den gesamten Bruttodarlehensbetrag.
Konditionen
In der Konditionenübersicht wird eine Untergrenze für den Endkreditnehmerzins ausgewiesen. Die Hausbanken können den Sollzinssatz um maximal 0,5 Prozentpunkte anheben, wenn es die Bonität und/oder die Sicherheitenlage ihres Kunden erfordert.
Die Kosten für die Bürgschaft sind in dem angegebenen Effektivsollzins enthalten, nicht jedoch im Nominalsollzins. Der nominale Sollzins bezieht sich nur auf das Darlehen.
Kombination
Eine Kombination der Startfinanzierung 80 mit anderen Förderprogrammen ist nur möglich, solange der Gesamtkapitalbedarf von 150 TEUR nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Antragstellung
Darlehen der Startfinanzierung 80 können über die Hausbank beantragt werden. Die Hausbanken leiten den Antrag gegebenenfalls über das Zentralinstitut an die L-Bank weiter.

Ein vollständiger Antrag umfasst: L-Bank-Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm (als PDF verfügbar)

-Lebenslauf des Gründers/der Gründerin
-Selbstauskunft

bei Betriebsübernahmen: Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre des zu übernehmenden UnternehmensVor Antragstellung muss sich der Gründer bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beraten lassen. Dies bestätigt die Hausbank auf dem Begleitschreiben zum Antragsformular.
L-Bank und Bürgschaftsbank entscheiden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen über die Anträge.

Quelle: » www.l-bank.de

Startfinanzierung80 der Bürgschaftsbank BW

Mit "Startfinanzierung80", das L-Bank und Bürgschaftsbank gemeinsam anbieten, wurden seit Beginn der Kooperation 1994 bis einschließlich 2010 über 7.000 Gründungsvorhaben mit einem Kreditvolumen von € 270 Mio. begleitet. Die Bürgschaftsbank ergänzt das zinsgünstige Darlehen der L-Bank mit einer 80-Prozent Bürgschaft. Gefördert werden Gründungs- und Festigungsvorhaben bis drei Jahre nach der Gründung. Mit Startfinanzierung80 lassen sich Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von € 150.000 fördern.

Wer wird gefördert?

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft (Dienstleistungssektor, Handel, Gartenbau, Handwerk, Industrie) und den Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu drei Jahre nach Gründung. Die Förderung ist auf das Land Baden-Württemberg begrenzt. Maßgebend ist der Investitionsort.

Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Was wird gefördert?

Vorhaben:
-
Existenzgründungen, -festigungen (bis 3 Jahre) und Übernahmen mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf bis zu € 150.000
-Tätige Beteiligungen an einem Unternehmen (i.d.R mindestens 10 %)VerwendungInvestitionen
-Warenerstausstattung
-Angemessener Übernahmepreis
-Betriebsmittelbedarf

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart:
-
Förderdarlehen mit günstigen Zinssätzen kombiniert mit einer Bürgschaft in Höhe von 80 % zur Risikoentlastung der Hausbank
Finanzierungsanteil
In der Regel bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Einmalige Bearbeitungsgebühr:
1,0 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens € 200
Laufende Bürgschaftsprovision:
0,8 % p. a. aus dem valutierenden - also noch ausstehenden - Kreditbetrag
Sicherheiten
Soweit möglich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Eine persönliche Mitverpflichtung des Gründers ist die Regel.
Sonstiges
Die Obergrenze des Gesamtvorhabens für den Einsatz von Startfinanzierung80 liegt bei € 150.000. Bis zu € 100.000 lassen sich über das Starthilfedarlehen der L-Bank finanzieren. Die Bürgschaftsbank kann darüber hinaus Hausbank-Darlehen, Kontokorrent-Kredite und Avale bis € 150.000 bei entsprechendem Eigenmitteleinsatz verbürgen.

Eine das wirtschaftliche Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG in Höhe € 25.000 ist bei Einsatz von mindestens € 25.000 Eigenmitteln möglich.

Quelle: » www.buergschaftsbank.de

Liquiditätskredit der L-Bank

Liquiditätskredit
Wer wird gefördert?
-mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige. In der Regel werden nur Unternehmen bis 500 Beschäftigte gefördert.

Was wird gefördert?

Die Förderschwerpunkte sind:
-Betriebsmittelfinanzierungen,
-Warenlager und DebitorenKonsolidierungen,
-Betriebsmittel, Umstrukturierung, Lieferantenverbindlichkeiten u.a.
-Betriebsübernahmen, Kaufpreis, Folgekosten, Firmenwert und Abfindungen für Altgesellschafter

Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Zum Beispiel können langfristige Investitionen in der Wachstumsfinanzierung und der Betriebsmittelbedarf im Liquiditätskredit finanziert werden.

Quelle: » Liquiditätskredit der L-Bank


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