Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Wer kann eine Bürgschaft beantragen?
Kleine und mittelständische Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.
Wofür kann eine Bürgschaft beantragt werden?
Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Bürgschaftshöhe:
Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft, maximal € 100.000,--
Laufzeit:
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich.
Kosten:
Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5%des verbürgten Kreditbetrags.
Was gefördert wird
Eine gute Idee ist immer finanzierbar!
Nicht wenige Unternehmer und Freiberufler sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen investieren - in eine Erfolg versprechende Geschäftsidee, in die Modernisierung ihrer technischen Anlagen, in zukunftsträchtige Märkte. Doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot - zu wenig Sicherheiten. Aus der Traum? Keineswegs! Denn Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für 80 Prozent des Darlehensbetrages (maximal 1 Mio. Euro) eine so genannte Ausfallbürgschaft gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können. Damit wird die Bürgschaftsbank NRW als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft ihrem Auftrag gerecht, mittelständische Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen zu fördern.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft bei Existenzgründungen für:
- Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
- Betriebserweiterungen/-verlagerungen
- Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlagerdie Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
- Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen
Die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsbank unterliegt, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.
Quelle: Diese Informationen wurden der Internetseite » www.bb-nrw.de entnommen.