Gefördert wird die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen.
Was wird gefördert?
Es werden Teilnahmen gefördert, die von organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland teilnehmen.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Gefördert werden rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen ...
- die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben;
- deren Umsatz höchstens 10 Mio. € und max. 50 Mitarbeiter haben;
- Unternehmen muss jünger als 10 Jahre sein;
Was wird gefördert?
Es sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig.
Von den förderfähigen Gesamtkosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % bzw. 30 % zu übernehmen.
Antragsfrist:
Die Anmeldung zur Teilnahme muss 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter erfolgen.
Es muss ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim BAFA eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie in den » Richtlinien.
» Bewilligungsantrag