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Die Bundesagentur fördert Existenzgründungen mit finanziellen Unterstützungen. Dies soll in erster Linie die Startphase unterstützen, bis das junge Unternehmen dann auf eigenen Beinen stehen kann. Dazu gibt es folgende Unterstützungen von der Bundesagentur für Arbeit:

1. Gründungszuschuss für Existenzgründer

Der Gründungszuschuss dienst zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung. Er kann zu sonstigen öffentlichen Fördermitteln zur Existenzgründung gewährt werden.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen.

Außerdem müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch die Ausbildung oder sonstigen Kenntnissen erfolgen. Diese fachliche Voraussetzungen müssen von einer fachkundigen Stelle bewertet werden. Dies können zum Beispiel sein:

- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern für freie Berufe
- Fachverbände und
- Kreditinstitute

Diese fachkundige Stellen müssen eine positive Stellungnahme für die fachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit abgeben. Die Bereiche die dabei geprüft werden sollten automatisch in einem Businessplan enthalten sein:

- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gewährt werden. Die Grundlage bildet das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld, das für einen Zeitraum von neun Monaten gewährt wird. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld wird für neun Monate eine Pauschale von 300 € zur weiteren sozialen Absicherung gewährt.

Darüber hinaus kann der Zuschuss über 300 € für weitere sechs Monate gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität dargelegt wird.

Die Antragstellung muss vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

2. Weitere Hilfen für Existenzgründer

Weitere Zuschüsse können nach dem SGB III für folgende Leistungen gewährt werden:

Die Agenturen für Arbeit können im Rahmen der Unterstützung für eine berufliche Eingliederung auch die Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit fördern. Dadurch sollen Existenzgründer Unterstützung erhalten, um deren Qualifikation zu verbessern.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.

3. Unterstützung bei der Eingliederung von AN

Selbständig zu sein bedeutet für viele Unternehmer, Multiplizierung der Arbeitskraft. Die Einstellung von Mitarbeitern wird von der Agentur für Arbeit gefördert, der oder die Mitarbeiter vorher arbeitslos waren. Dazu können verschiedene Formen von Lohnzuschüssen gewährt werden.

Für die Vermittlung von Arbeitslosen mit "Vermittlungshemmnissen" wird ein Eingliederungszuschuss gewährt.

Darüber hinaus gibt es einen Eingliederungszuschuss für Ältere. Gefördert werden mindestens einjährige Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die 50 Jahre und älter sind und deren Vermittlung durch gewisse Umstände erschwert sind. War ein Arbeitnehmer vorher mindestens 60 Monate arbeitslos, dann muss kein Vermittlungshemmnis vorliegen.

Einen Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer unter 25 Jahre gibt es, wenn sie einen Berufsabschluss vorweisen können und mindestens 60 Monate arbeitslos sind.

Für jüngere Arbeitnehmer die unter 25 Jahre sind und keinen Berufsabschluss haben und mindestens 60 Monate arbeitslos sind, kann ein Qualifizierungszuschuss gewährt werden.

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen, die von den örtlichen Agenturen für Arbeit festgelegt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.

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