Energieeffizienz
+ steigende Energiekosten
- Energieeinsparung
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= Energieeffizienz
Ziele der Energieeffizienz sind:
- Senkung der Energiekosten
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Minderung der Energieimportabhängigkeit
- Marktdurchdringung innovativer Effizienztechniken
- Beitrag zum Klimaschutz
Der Energie Sonderfonds beinhaltet zwei Komponenten:
Energieeffizienzberatung und Finanzierung für Energiesparinvestitionen. Der Energiebereich ist sehr umfangreich und betrifft eine Menge an Verbrauchern: Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser) Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren) Maschinenpark (elektrische Antriebe, Pumpen, Druckluft) Prozesskälte / Prozesswärme Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Vorgehensweise der Beratung:
Bei der Initialberatung erfolgt zuerst eine Untersuchung der energetischen Schwachstellen im Betrieb auf der Basis vorhandener Daten und eine Betriebsbesichtigung. Wichtig ist dabei, dass der ganze Betrieb einbezogen wird.
Danach erfolgt die Beschreibung energetischer Mängel und Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen und Hinweise auf Fördermöglichkeiten. Die Daten und Erkenntnisse werden ausgewertet und das Ergebnis wird in einem Abschlussbericht dokumentiert.
Bei der Detailberatung werden Einzelbereiche detailliert bearbeitet. Das Ziel der Beratung ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotentialen zuerst zu analysieren.
So werden umfangreiche Messungen vorgenommen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt. Dabei werden Energieeffizienzmaßnahmen konkret ausgearbeitet. Alle Maßnahmen werden in einem umfassenden schriftlichen Abschlussbericht dokumentiert.
Energieeffizienzberatung
Möchten Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens verbessern?
Die Förderprogramme wurden als Sonderfonds Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW-Bank zur Erschließung von Energieeffizienzpotentialen in klein und mittelständische Unternehmen aufgelegt.
Die Förderprogramme bieten Zuschüsse für eine qualifizierte und unabhängige Beratung. Das Programm gliedert sich in eine Initial- und Detailberatung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Initialberatung
Unternehmen erhalten für die Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80% des förderfähigen Tageshonorars von 800 € (max. 640 € pro Tag). Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 1.600 € kann ein Höchstzuschuss von 1.280 € gewährt werden.
Detailberatung
Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von 60% des förderfähigen Tageshonorars von 800 € (max. 480 € pro Tag). Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 € kann ein Höchstzuschuss von 4.800 € gewährt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen die den Sektoren "Landwirtschaftliche Primärproduktion", Fischerei und Steinkohlebergbau zuzuordnen sind.
Weitere Links
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