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Gefördert werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.

Gefördert werden auch Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen. Unternehmen von weniger als 250 Beschäftigten und von nicht mehr als 50 Mio. € Umsatz.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungskosten mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 €.
Dabei wird wie folgt unterschieden: In den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) beträgt der Zuschuss 50 % der Beratungskosten, jedoch maximal 1.500 €. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 75 % der Beratungskosten, jedoch maximal 1.500 €.

Jedes Unternehmen kann jeweils 3.000 € für allgemeine und spezielle Beratungen im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien beantragen.

Beratungen für Umweltschutz, Arbeitsschutz und Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf sind an die Begrenzungen nicht gebunden.

Welche Voraussetzungen muss der Berater erfüllen?

Die Beratung muss eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens (Ermittlung der Schwachstellen) sowie darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis beinhalten. Dies kann auch begleitende Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater umfassen. Eine Beratung kann auch mögliche neue Geschäftsfelder eines bereits bestehenden Unternehmens zum Inhalt haben. Auch hier sind entsprechende Handlungsempfehlungen und Anleitungen zur Umsetzung erforderlich.

Antrag und Merkblätter

Die Angaben stellen nur Auszüge der Richtlinien dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Richtlinien

» Richtlinien
» Antragstellung


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