Zuschüsse zu einer Ausbildungsvergütung und ausbildungsbegleitende Maßnahmen erhalten Arbeitgeber. Dadurch sollen Auszubildende während ihrer Ausbildung gefördert werden. Die Hilfen beziehen sich in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung.
Die Zuschüsse können als anteilige Ausbildungsvergütung in Höhe des Betrages erbracht werden, der sich am Gesamtsozialversicherungsbeitrag errechnet.
Die Träger von Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung können durch Zuschüsse gefördert werden, wenn sie durch zusätzliche Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung für förderungsbedürftige Auszubildende diesen und eine berufliche Ausbildung ermöglichen und ihre Eingliederungsaussichten verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Maßnahmen für angemessene Aufwendungen des
- erforderlichen Ausbildungs- und Betreuungspersonals
- erforderliche Leistungs- und Verwaltungspersonal
- angemessene Sach- und Verwaltungskosten
Als sonstige Kosten können übernommen werden:
- Zuschüsse für die Teilnahme des Ausbildungs- und Betreuungspersonals an besonderen Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
- Ein Zuschuss zu den Fahrtkosten der Auszubildenden als ausbildungsbegleitende Hilfen zu den Fahrtkosten.
Merkblatt der KfW-Bank
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