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Zuschüsse zu einer Ausbildungsvergütung und ausbildungsbegleitende Maßnahmen erhalten Arbeitgeber. Dadurch sollen Auszubildende während ihrer Ausbildung gefördert werden. Die Hilfen beziehen sich in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung.

Die Zuschüsse können als anteilige Ausbildungsvergütung in Höhe des Betrages erbracht werden, der sich am Gesamtsozialversicherungsbeitrag errechnet.

Die Träger von Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung können durch Zuschüsse gefördert werden, wenn sie durch zusätzliche Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung für förderungsbedürftige Auszubildende diesen und eine berufliche Ausbildung ermöglichen und ihre Eingliederungsaussichten verbessern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Maßnahmen für angemessene Aufwendungen des

Als sonstige Kosten können übernommen werden:

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Die Angaben stellen nur Auszüge der KfW Merkblätter dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Merkblättern der KfW.


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