Verbessern Sie ihre Energieeffizienz in Ihrem Fuhrpark. Dieses Programm fördert die Schadstoffemission nach dem Motto: Schadstoffemission runter und Kostenersparnis rauf! Bei Investitionen in umweltfreundliche Nutzfahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen Gesamtgeweicht erhalten Sie einen Zuschuss. Je höher der gewählte Umweltstandard desto höher ist der Zuschuss.
Voraussetzung
Das Fahrzeug muss als Nutzfahrzeug für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und bei der Erstzulassung die derzeit besten Umweltstandards EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) oder Euro VI erreichen.
Welche Vorteile bietet das KfW Programm?
- Der Zuschuss wird direkt an Sie ausbezahlt
- je besser die Schadstoffklasse desto höher ist der Zuschuss
- Zuschuss ist nach Firmengröße gestaffelt
- der Zuschuss ist unkompliziert bei der KfW zu beantragen
Für wen ist der Zuschuss?
Mit diesem Programm profitieren Sie mit der Förderung als Spediteur und Logistikunternehmen im Güterkraftverkehr. Gefördert werden auch Fahrzeughalter und Unternehmen wie Einzelhändler und allgemeine Großhandelsunternehmen, die Güter auf eigene Rechnung transportieren.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle. Vermieter von Nutzfahrzeugen werden ebenfalls nicht gefördert.
Voraussetzung für eine Förderung der KfW-Bank
- Kauf oder Leasing umweltfreundlicher schwerer Nutzfahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen Gesamtgewicht
- die besten Umweltstandards EEV oder Euro VI.
- das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland zugelassen bleiben
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen mindestens jährlich 8 Monate betrieben werden
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist leider nicht möglich.
Wie sind die Konditionen?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Schadstoffklasse der Nutzfahrzeuge und nach der Größe des Unternehmens gemäß den Kriterien der E-Kommission.
Der Zuschuss beträgt 1.050 € bis 2.200 €.
Angaben sind ohne Gewähr
Die Angaben stellen nur Auszüge der KfW Merkblätter dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Merkblättern der KfW. Dies bezieht sich auch auf die Höhe der Fördersätze.