Das KfW Wohnraum Modernisierungsprogramm steht Ihnen zur Verfügung wenn Sie modernisierten Wohnraum kaufen, Wohneigentum modernisieren oder umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen realisieren möchten.
Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern werden ab 3 Wohneinheiten auch die Verbesserung der Außenanlagen wie Grünanlagen und Spielplätzen finanziert.
Voraussetzung
Es sind die Maßnahmen für die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Beispiele und Erläuterungen sind dem Merkblatt zum Programm zu entnehmen.
Wer kann das Prgramm beantragen?
- Eigentümer einer Wohnimmobilie/Selbstnutzer
- Mieter einer Wohnimmobilie
- Vermieter einer Wohnimmobilie
- Wohneigentümergemeinschaften
- Contracting-Geber
- Gewerbliche Unternehmen
- Kommunale Unternehmen
- Wohnungsgesellschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunen und Zweckverbände
Was bietet das KfW-Modernisierungsprogramm?
- günstige Konditionen mit wahlweise 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
- außerplanmäßige Tilgung ist kostenfrei möglich
- kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW Programmen
Gefördert werden ...
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie z.B.
- Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen u.a.
- Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Barrierereduzierung wie Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt u.a.
- bei Mehrfamilienhäusern die Verbesserung der Außenanlagen, Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogenen Außenanlagen und Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung der Energieeffizienz für Fenster, Dämmung u.a.
- Behebung baulicher Mängel wie Reparatur und Erneuerung von Fenstern und Fußböden
- bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
- Sanierung der Abwasserkanäle und der Dichtheitsprüfung
- Erneuerung der Zentralheizung oder deren Komponenten einschließlich der notwendigen Maßnahmen
Das KfW Programm kann mit anderen öffentlichen Förderkrediten kombiniert werden. Die Summe der Fördermittel darf die Summe der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten nicht übersteigen.
Wie sind die Konditionen?
Die Konditionen orientieren sich nach der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Finanzierungs- und Förderhöchstgrenze
Es können bis zu 100 % der Modernisierungskosten finanziert werden.
Gefördert werden bis zu 75.000 € je Wohneinheit.
Außerplanmäßige Tilgung
Der Kredit kann auch während der Zinsbindungsfrist ganz oder teilweise getilgt werden. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Antrag und Merkblätter
Die Angaben stellen nur Auszüge der KfW Merkblätter dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Merkblättern der KfW.
- Merkblatt für das KfW-Wohnraum-Modernisieren 141
- Zinskonditionen
- Musterkreditantrag