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Bei dem Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 70 oder eines Hauses mit noch besserem energetischen Standard erhalten Sie besonders günstige Kreditzinsen und einen zusätzlichen Tilgungszuschuss wenn Sie Eigentümer einer Wohnimmobile sind.

Maßnahmen zur Vorbeugung von Klimaschutz werden vom Bund besonders gefördert. Wenn das Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses erreicht, erhalten Sie besonders günstige Zinsen und einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Voraussetzung
Ein Bau oder Kauf einer Immobilie muss dem KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) entsprechen. Auch bestehende Wohngebäude können nach den Standards umgebaut werden.

Das Vorhaben muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.

Wer kann das Prgramm beantragen?

Welche Vorteile bietet der KfW-Kreditprogramm?

Technische Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus

Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) des Referenzgebäudes nach EnEV2009 von einem Sachverständigen zu ermitteln.

KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nicht überschreiten.

KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nicht überschreiten.

Passivhaus
Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2; Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-
Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.

KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70% und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nicht überschreiten.

Wie sind die Konditionen?

Die Konditionen orientieren sich nach der Entwicklung des Kapitalmarktes. Besonders günstige Konditionen erhalten kleine und mittlere Unternehmen im KMU-Fenster.

Zinsbindung
Bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren ist der Zinssatz die gesamte Laufzeit fest.

Finanzierungs- und Förderhöchstgrenze
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
Gefördert werden bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.

Außerplanmäßige Tilgung
Der Kredit kann während der Zinsbindungsfrist ganz oder teilweise getilgt werden. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

Antrag und Merkblätter

Die Angaben stellen nur Auszüge der KfW Merkblätter dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Merkblättern der KfW.


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