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Das ERP Kapital für Gründung ist für alle Unternehmensgründungen oder Gründung einer freiberuflichen Existenz innerhalb der ersten 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Beteiligungen an Unternehmen als Nachrangkapital.
Als Nachrangkapital stärkt dieses Programm die Eigenkapitalbasis und verbessert damit den Weg für die Finanzierung von Fremdkapital, das für die Gründung zusätzlich benötigt wird.

Ihre Vorteile:

Was wird beim Gründerkapital gefördert?

Mit der Gründung Ihres Unternehmens oder Ihrer freiberuflichen Existenz unterstützt Sie dieses Programm in Deutschland. Dazu zählen Neugründungen, eine Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Beteiligungen. Darüber hinaus können Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden.

Was wird im einzelnen gefördert?

Wie sind die Konditionen?

Der Zinssatz beginnt ab 0,75 % (Stand 27.01.2011) und richtet sich nach dem Standort des Unternehmens und unterliegt der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die aktuellen Zinssätze stehen im Download am Ende der Seite zur Verfügung.

Zinsbindung
In den ersten 10 Jahren der Laufzeit wird der Zinssatz nach der Zusage festgeschrieben. Danach wird der Zinssatz auf Basis der dann aktuellen Bedingungen am Kapitalmarkt für die REstlaufzeit neu vereinbart.

Was kann finanziert werden?
Eine Finanzierung über dieses Programm setzt ein Eigenkapital von bis zu 15 % der förderfähigen Kosten voraus. Mit dem Nachrangdarlehen können dann bis auf 50 % der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
Die maximale Höhe des Nachrangdarlehens beträgt 500.000 € pro Antragsteller. Bereits früher gewährte ERP Eigenkapitalhilfedarlehen sind anzurechnen.

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.

Auszahlung
Die Auszahlung des ERP-Kapitals für Gründung beträgt 100 % des Kreditbetrages.

Tilgung
Die ersten 7 Jahre sind tilgungsfrei, in dieser Zeit sind nur die Zinsen zu bezahlen. Danach beginnt die Tilgung in vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen.
Gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung kann eine außerplanmäßige Tilgung erfolgen.

Sicherheiten und Haftungsfreistellung
Die KfW bietet eine vollständige Haftungsfreistellung für die gesamte Kreditlaufzeit. Der Antragsteller und Ehepartner bzw. Lebenspartner haften persönlich für das Nachrangdarlehen.

Antrag und Merkblätter

Die Angaben stellen nur Auszüge der KfW Merkblätter dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Merkblättern der KfW.


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