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Mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm werden in großtechnischem Maßstab Projekte finanziert, die die Umwelt schützen, schonen und entlasten. Gefördert werden Projekte mit Vorbildcharakter, die so bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Mit diesen Projekten werden neue technologische Verfahren zum Schutz der Umwelt genutzt und kombiniert. Die Herstellung und Anwendung umweltverträglicher Produkte können gefördert werden.

Voraussetzung
Der Antragsteller ist kreditwürdig und hat eine positive Zukunftsaussicht. Das geplante Vorhaben muss einen nachhaltigen Erfolg gewährleisten.

Welche Vorteile bietet Innovationsprogramm?

Für wen ist das Umweltinnovationsprogram geeignet?

Mit dieser Förderung werden in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Es werden auch kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert.

Klein und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt.
Die Antragstellung muss vor Beginn eines Projektes gestellt werden.

Gefördert werden ...

Voraussetzungen

In diesem Projekt müssen großtechnische Verfahren erstmalig angewendet werden oder bekannte Techniken müssen in einer Kombination eingesetzt werden. Das Projekt muss einen Innovationscharakter darstellen.

Darüber hinaus sollen ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern vorhanden oder zu erwarten sein, auf die die Neuentwicklung übertragbar ist. Das innovative Vorhaben soll auch einen Demonstrationscharakter haben.

Wie sind die Konditionen?

Die Konditionen orientieren sich nach der Entwicklung des Kapitalmarktes. Für 5 Jahre wird der Programmzinssatz vom BMU verbilligt. Die Höhe und Dauer der Zinsverbilligung werden für das Projekt individuell festgelegt.

Investitionskostenzuschuss
In Ausnahmefällen kann ein Investitionszuschuss bis zu 30 % beantragt werden. Dazu muss nachvollziehbar begründet werden, warum eine Zinsverbilligung nicht ausreichend ist.

Finanzierung und Höchstbetrag
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Ein Höchstbetrag ist in diesem Programm nicht vorgeschrieben.

Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis über den programmgemäßen Einsatz der Mittel muss jährlich und nach Abschluss der Investitionen nachgewiesen werden.
Erforderlich sind auch ein Abschlussbericht und regelmäßige Zwischenberichte.

Antrag und Merkblätter

Die Angaben stellen nur Auszüge der KfW Merkblätter dar und sind daher nicht vollständig, sie sind ohne Gewähr. Vollständige Angaben entnehmen Sie den Merkblättern der KfW.


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