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Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, hat nicht nur die Möglichkeit, sich einen persönlichen Traum zu erfüllen – er nimmt auch eine hohe Verantwortung für sich und die nächsten Angehörigen auf sich. So steht neben dem Aufbau des eigenen kleinen Unternehmens vor allem die Frage nach dem regelmäßigen Einkommen im Raum, das der Sicherung der Lebenshaltungskosten dient. Gerade bei jungen Firmen – sogenannten „Start-Up-Unternehmen“ – und Existenzgründern ist das Einkommen in der Regel am Anfang nicht so üppig, dass daraus der Lebensunterhalt sicher bestritten werden kann. Deshalb gilt es, bei der Auswahl der Versicherungen nicht nur auf ein solides Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten, sondern auch genau zu überlegen, welche Versicherungen zwingend notwendig sind und welche zumindest vorübergehend nicht erforderlich sind. Unterscheiden kann man dabei die persönliche Absicherung des Existenzgründers und die Absicherung seiner Firma.

Absicherung des Unternehmens

Eine Existenzgründung ist mit einer umfassenden Planung verbunden. Dabei sollte man keinesfalls den Versicherungsschutz vergessen, insbesondere die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung sind wichtig. Im Bereich der Absicherung des Unternehmens ist eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht unabdingbar. Entsprechend der privaten Haftpflicht übernimmt sie Forderungen, die ein Geschädigter dem Unternehmen oder dem Inhaber gegenüber geltend macht, wenn ihm aus der Tätigkeit des Unternehmens ein Schaden entstanden ist.

Hier kann es sich um einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden handeln, der durchaus eine nicht unerhebliche Größenordnung ausmachen kann. Auch die Betriebs- und Berufshaftpflicht übernimmt Forderungen des Geschädigten und wehrt Ansprüche ab, die nicht gerechtfertigt sind. Nicht selten kann durch einen solchen Versicherungsschutz die Zahlung eines Millionenbetrags verhindert werden, gerade bei Personenschäden.

Zur Absicherung des Unternehmens gehört auch die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie ersetzt Schäden an der Geschäftsausstattung, die aus Einbruch, Diebstahl, Raub, Feuer, Leitungswasser und Sturm entstehen. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist letztlich die Hausratversicherung für die Geschäftsausstattung. Auch eine Rechtschutzversicherung kann zu einer soliden Basisabsicherung gehören, wenn dazu noch ein entsprechender finanzieller Raum vorhanden ist.

Persönlicher Versicherungsschutz

In persönlicher Hinsicht gehört die private Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen, denn seit Anfang 2009 besteht in Deutschland Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung. Sie kann für Existenzgründer wahlweise gesetzlich infrage kommen oder auch privat. Mit der richtigen und sorgfältigen Auswahl kann gerade im Bereich der Krankenversicherung Geld gespart werden.

Doch auch die Absicherung der Arbeitskraft ist von maßgeblicher Bedeutung, obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift ein, wenn man seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann und leistet eine Rentenzahlung. Mit dieser Rentenzahlung wird das entfallende Einkommen zumindest teilweise aufgefangen.

Ebenso wichtig ist der rechtzeitige Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Als Selbstständiger fällt man nur unter bestimmten Umständen unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, sodass eine private Altersvorsorge dringend erforderlich ist. Sie sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, damit aufgrund der langen Laufzeit auch bei kleineren Beiträgen eine vernünftige Leistung angespart wird.

Bleiben dem Existenzgründer nun noch weitere Mittel für seine persönliche Absicherung, dann wäre der nächste Schritt der Abschluss einer Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn ein Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit passiert – sie gilt aber nicht für Selbstständige und auch nicht bei Unfällen im privaten Bereich. Daher müssen Selbstständige eine private Unfallversicherung abschließen, wenn sie einen Versicherungsschutz für den privaten Bereich haben wollen.

Schließlich dient auch die private Haftpflicht der Absicherung des eigenen Vermögens gegen Ansprüche, die ein Dritter geltend machen kann, wenn ihm ein Schaden verursacht wurde. Die Haftpflicht übernimmt solche Ansprüche und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche ab.

Vor der Entscheidung für einen Versicherungsschutz sollte man sich eingehend mit den Versicherungsarten und -tarifen beschäftigen. Eine kostenlose Beratung und weitere Informationen gibt es » hier.


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