Sind Sie Mehrwertsteuerpflichtig?
Bei Existenzgründern stellt sich häufig die Frage, ob sie Mehrwertsteuerpflichtig sind oder nicht? Und ob sie eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beantragen können?
Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, nach der Unternehmen mit geringem Umsatz eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beantragen können. Diese Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts. Demnach haben Unternehmen mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht, ob sie die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Sie können demnach auf die Umsatzsteuer verzichten. Können aber im Gegenzug die Vorsteuer auf Rechnungen auch nicht vom Finanzamt zurückfordern.
§ 19 UStG
Sie können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des UStG beantragen, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, dürfen Sie auf ihren Ausgangsrechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen und die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen. Sie brachen als Kleinunternehmer aber auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Wahlrecht
Sie können jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und sich freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen. Verzichtet der Kleinunternehmer auf diese Regelung, ist er für fünf Kalenderjahre daran gebunden. In dieser Zeit unterliegen die Umsätze dann den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes mit Vorsteuerabzug.
Wettbewerbsvorteile können Kleinunternehmen dadurch erzielen, in dem die Leistungen des Unternehmens um die Umsatzsteuer günstiger angeboten werden können gegenüber Unternehmen, die auf die Leistungen zusätzlich die Umsatzsteuer einfordern müssen. Da die Endverbraucher die Bruttopreise vergleichen, in denen die Umsatzsteuer enthalten ist, können Kleinunternehmer die Ersparnis durch die Umsatzsteuer ihrer Leistungen an den Kunden weitergeben und entsprechend billiger anbieten.
Regelung für Existenzgründer
Bei Existenzgründern gibt es eine Sonderregelung. Demnach müssen Existenzgründer ihren Umsatz für das Gründungsjahr sowie für das darauffolgende Wirtschaftsjahr dem Finanzamt gegenüber glaubhaft schätzen. Eine gute Grundlage dafür bietet der Businessplan, in dem die Umsätze entsprechend geplant wurden.
Wenn der geplante Umsatz voraussichtlich 17.500 € überschreitet, dann scheidet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von vorneherein aus. In diesem Fall darf die Kleinunternehmerregelung dann auch im folgenden Jahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das gleiche gilt, wenn der Umsatz von 50.000 € im Folgejahr voraussichtlich überschritten wird.
Vor- und Nachteile
Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung liegen bei einem geringeren Aufwand. Eine Abgabe der Umsatzsteuer muss nicht erfolgen. Die größten Vorteile werden erzielt, wenn der Kundenkreis vorwiegend Privatkunden sind, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Die Nachteile ergeben sich bei größeren Investitionen. Denn nach der Kleinunternehmerregelung können Sie bei größeren Investitionen die Umsatzsteuer vom Finanzamt fordern. Dies entfällt dann bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung.
Beratung des Steuerberaters. Damit Sie möglichst alle Vorteile aus der Kleinunternehmerregelung nuten können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch ihren Steuerberater. Sie sollten bei einem Beratungsgespräch mit dem Steuerberater ihren Businessplan und Investitionsplan vorlegen. Dann kann er Ihnen auch eine entsprechende Empfehlung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung geben.