Referenzen oder auch Epfehlungsschreiben werden gerne eingesehen, um sich ein Bild (Meinungsbild) über eine Dienstleistung zu machen. Bei Dienstleistern wie Banken, Anwälte, Steuerberater und auch Unternehmensberater ist dies wegen der Schweigepflicht jedoch nicht möglich.
Jeder möchte zwar eine Referenz lesen, aber nur wenige möchten eine derartige Refernz mit ihren Namen veröffentlichen. Daher bitten wir um Verständnis. Machen Sie sich ein Bild von unseren bisherigen Arbeiten unter » Finanzierungsbeispiele der KfW-Bank.
Die KfW-Bank hat Referenzen im Profil des Beraters aufgelistet, die Sie einsehen können.