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Forderungsmanagment schnell und einfach


Das Forderungsmanagement ist ein Bestandteil des Rechnungswesens. Weitere Bezeichnungen für das Forderungsmanagement sind das Kreditmanagement und das Konditionenmanagement. Konditionenmanagement, weil Unternehmen ihren Kunden auf erbrachte Lieferungen und Leistungen in der Regel kurzfristig Kredite einräumen, indem sie Zahlungsziele gewähren.

Das Forderungsmanagement gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und dadurch die notwendige Liquidität des Unternehmens zu sichern.

Dabei kann das Forderungsmanagement auch auf Inkassounternehmen übertragen werden. Der Vorteil ist dabei, dass damit Personal- und Sachkosten eingespart werden können. Aber auf der anderen Seite berechnen Inkassounternehmen eine Gebühr, die den Gewinn schmälert.

Inkassounternehmen übernehmen in aller Regel auch nur sichere Forderungen!

Fehler beim Forderungsmanagement

Immer dann, wenn Kunden nicht bezahlen und sich hohe Außenstände summieren, hängt dies auch mit Fehlern beim Forderungsmanagement zusammen.

Das Forderungsmanagement kann und darf nicht erst beginnen, wenn die Forderung überfällig ist. Es sind vielmehr die Ursachen zu ergründen, warum die Forderung entstanden ist!

Denn nur wer seine Fehler kennt, kann sie beim nächsten Mal auch vermeiden!

1. Vertragsgestaltung

Die Grundlage eines jeden Forderungsmanagements bildet eine ordentliche Vertragsgestaltung. Der Vertrag muss anerkannt und bestätigt sein.

2. Die vereinbarte Leistung

Die Einhaltung der vereinbarten Leistung muss erbracht und sollte anerkannt werden. Meistens ist es so, dass wenn die Qualität, Quantität und der Termin eingehalten werden, dann ist der Kunde auch zufrieden und wird die Leistung bestätigen. – Die meisten Kunden werden dann auch bezahlen.

3. Die vereinbarte Zahlungsfrist

Wenn ein Kunde in der vereinbarten Zahlungsfrist keine Zahlung leistet, dann sollte zuerst eine Zahlungserinnerung erfolgen. Dies kann auch per Email versandt werden. Nach weiteren 3-5 Tagen – ohne Zahlungseingang – sollte eine letzte Mahnung mit einer Zahlungsfrist (Rechnungsdatum + 5 Tage) gesetzt werden.

4. Online Mahnantrag

Wenn bis zu dieser Frist kein Zahlungseingang erfolgt, sollte ein Mahnantrag gestellt werden. Dies kann mittlerweile online erfolgen. Unter » Online-Mahnantrag können die Daten eingegeben werden. Der Antrag muss jedoch ausgefüllt und postalisch an das zuständige Mahngericht versandt werden. Für das Ausfüllen des Online Mahnantrages steht auf der Seite eine Hilfe zur Verfügung. » Hilfe für das ausfüllen des Mahnantrages.

5. Vollstreckungsbescheid

Nach Zustellung des Mahnbescheides wir dem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Beim Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner jeweils innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Bei einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, kann der Gerichtsvollzieher mit der dem Eintreiben der Forderung beauftragt werden.

6. Schriftliches Vorverfahren beim Amtsgericht

Bei einem Widerspruch wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht übergeben, bei dem die Sache verhandelt wird. In aller Regel wird vom Gericht ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Dazu muss eine Anspruchsbegründung erstellt werden. Diese sollte ausführlich begründet und mit Beweisen (Vertrag, Leistungsbestätigung, Zahlungsvereinbarung, etc.) untermauert werden. Es können auch weitere Schriftwechsel erfolgen.

7. Hauptverhandlung beim Amtsgericht

Bei der Hauptverhandlung erfolgt eine Beweisaufnahme. Danach wird in aller Regel vom Vorsitzenden Richter ein Vergleich vorgeschlagen. Kommt es zu keiner Einigung, muss das Gericht ein Urteil fällen.

Wichtig zu wissen: Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. D.h., das schriftliche Vorverfahren und den Gerichtstermin können Sie ohne Anwalt wahrnehmen.

8. Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts

Es wird danach ein einfaches Urteil ausgestellt. Damit kann noch nichts angefangen werden. Es ist dazu ein Rechtskraftvermerk des Gerichtes erforderlich, der gesondert beantragt werden muss. Weiterhin sollte ein Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt werden.

9. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Mit einem rechtskräftigen Urteil kann ein Gerichtsvollzieher zur Eintreibung der Schuld beauftragt werden.

10. Auskünfte bei allgemeinen Fragen

Bei allgemeinen Fragen dazu geben die Rechtspfleger der Amtsgerichte Auskünfte.


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